Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://acsyslaser.com/ der
ACSYS Lasertechnik GmbH, Leibnizstrasse 9, 70806 Kornwestheim.
Einleitung
ACSYS ist bemüht, die Website im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sowie der EU-Richtlinie 2016/2102 zugänglich zu machen. Ziel ist es, allen Nutzern – auch Menschen mit Einschränkungen – einen möglichst barrierearmen Zugang zu ermöglichen.
Stand der Vereinbarkeit
Die Website ist teilweise mit den Anforderungen der EN 301 549 und den WCAG 2.1, Stufe AA vereinbar.
Ein Großteil der Inhalte ist problemlos nutzbar. Einige Bereiche weisen jedoch noch Verbesserungsbedarf auf.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die folgenden Punkte sind derzeit bekannt und werden schrittweise optimiert:
- Kontrastwerte einzelner Texte und Bedienelemente erreichen nicht überall das erforderliche Mindestverhältnis.
- Alternativtexte fehlen bei einzelnen dekorativen oder älteren Bildern.
- Tastaturnavigation ist an einigen Stellen nur eingeschränkt möglich (z. B. Fokusführung, Menü).
- Videos/Animationen verfügen teilweise nicht über Untertitel oder Audiobeschreibungen.
- PDF-Dokumente sind nicht durchgehend barrierefrei.
Diese Mängel werden sukzessive behoben.
Erstellung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 26.06.2025 erstellt.
Die Bewertung beruht auf einer Mischung aus automatisierten Tests (z. B. Lighthouse) und manueller Prüfung.
Feedback und Kontakt
Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie bei der Nutzung behindern, können Sie sich melden:
ACSYS Lasertechnik GmbH
Leibnizstrasse 9
70806 Kornwestheim
T: +49 (0)7154 808 75 0
E: info@acsys.de
Wir bemühen uns, Anfragen innerhalb von 14 Tagen zu beantworten.
Durchsetzungsverfahren
Zuständige Durchsetzungsstelle (Marktüberwachungsbehörde):
Landeszentrum Barrierefreiheit (LZ-BARR)
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123-3636 barrierefreiheit-bw.de+1
E-Mail: post@barrierefreiheit.bwl.de
Sollte Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit unserer Website nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums beantwortet werden, können Sie sich an die zuständige Schlichtungsstelle wenden:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
bei der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen.
Webseite und Kontaktmöglichkeiten:
https://www.behindertenbeauftragter.de/DE/Schlichtungsstelle